Strategisch.
Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen bedeutet auch, sich juristisch beraten zu lassen über die Rechtslage im Todesfall. Einverständnis unter Lebenden kann lange Streitereien, die den Familienfrieden gefährden, vermeiden helfen. Gerade zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der Vermögenssituation im besten Sinne halte ich eine frühzeitige Regelung erbrechtlicher Fragen für äußerst sinnvoll.
„Es mag unangenehm sein, sich zu Lebzeiten mit dem Tod zu beschäftigen, viel unangenehmer ist es aber, sich in Zeiten der Trauer mit Erbstreitereien zu beschäftigen.“
Wichtige Themen, die von mir beraten werden, sind:
Testament
Totenfürsorge
Wahlgrab
Trauerverfügung
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Hofübergabe
Höferecht
gesetzliches Erbrecht
Erbausschlagung
Pflichtteil
Pflichtteilergänzungsansprüche
Schenkung
Pflichtteilsrecht
Berliner Testament
Ehegattentestament
Erbvertrag
Erbengemeinschaft
Testamentsvollstreckung
Erbverzicht
Pflichtteilsverzicht
Erbunwürdigkeit
Wohnrecht
Ausgleichung
wechselbezügliche Verfügungen
Unternehmensnachfolge
Nachlass
Nachlassverbindlichkeiten
Enterbung
Erben und Schenken
Beim Erbstreit oder bei Klage vertrete ich Ihre Interessen auch außergerichtlich und gerichtlich.