Strategisch.

Erbrecht

Ihr Recht in guten Händen

Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen bedeutet auch, sich juristisch beraten zu lassen über die Rechtslage im Todesfall. Einverständnis unter Lebenden kann lange Streitereien, die den Familienfrieden gefährden, vermeiden helfen. Gerade zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der Vermögenssituation im besten Sinne halte ich eine frühzeitige Regelung erbrechtlicher Fragen für äußerst sinnvoll.

„Es mag unangenehm sein, sich zu Lebzeiten mit dem Tod zu beschäftigen, viel unangenehmer ist es aber, sich in Zeiten der Trauer mit Erbstreitereien zu beschäftigen.“

Wichtige Themen, die von mir beraten werden, sind:

  • Testament

  • Totenfürsorge

  • Wahlgrab

  • Trauerverfügung

  • Patientenverfügung

  • Vorsorgevollmacht

  • Hofübergabe

  • Höferecht

  • gesetzliches Erbrecht

  • Erbausschlagung

  • Pflichtteil

  • Pflichtteilergänzungsansprüche

  • Schenkung

  • Pflichtteilsrecht

  • Berliner Testament

  • Ehegattentestament

  • Erbvertrag

  • Erbengemeinschaft

  • Testamentsvollstreckung

  • Erbverzicht

  • Pflichtteilsverzicht

  • Erbunwürdigkeit

  • Wohnrecht

  • Ausgleichung

  • wechselbezügliche Verfügungen

  • Unternehmensnachfolge

  • Nachlass

  • Nachlassverbindlichkeiten

  • Enterbung

  • Erben und Schenken

Beim Erbstreit oder bei Klage vertrete ich Ihre Interessen auch außergerichtlich und gerichtlich.