Engagiert.
Wirtschaftsrecht
und Exportrecht
Dies beginnt bereits bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften und der Gestaltung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, erstreckt sich über die Bestellung sowie Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen bis hin zur Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie Hauptversammlungen.
Ein wichtiger Aufgabenbereich ist auch der Abschluss von Ausfuhrgewährleistungen und insbesondere die Geltendmachung der Gewährleistung im Schadensfall. Hier beraten wir unsere Mandanten dahingehend, dass sie in der Lage sind, ihre Obliegenheiten (Berichtspflichten usw.) zu erfüllen. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten bei internationalen Transaktionen stets zur Seite.